MEN-SCHEN-RECHT Substantiv [das] das grundsätzliche Recht des Individuums auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie es in den Verfassungen vieler Staaten verankert ist.
Die AEMR wurde von den Vereinten Nationen verkündet. Sie besteht aus 30 Artikeln und ist eine unverbindliche Empfehlung zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. An sich ist die AEMR also kein verbindliches Gesetz, dass von den Menschen eingeklagt werden kann. Jedoch haben viele Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen diese Empfehlungen in ihren Grundrechten verankert.
AUS WELCHEM GRUND ENTSTAND DIE AEMR? Als während des 2. Weltkrieges die Welt in Schutt und Asche lag, machte man sich auf die Suche nach zukünftigen Werten, die die Welt verbessern sollten. Somit wurde eine 18-köpfige Kommission unter der Leitung der ehemaligen First Lady Eleanor Roosevelts gegründet, um sich diesem Thema anzunehmen. Da der Konflikt des Kalten Krieges bereits so weit voran geschritten war, dass es keine Möglichkeit eines verbindlichen Abkommens gab, entschied man sich stufenweise vorzugehen, in dem man die Menschenrechte zunächst als Empfehlung ausgeben wollte.
10. DEZEMBER 1948 Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Palais de Chaillot in Paris von der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und den Mitgliedstaaten verkündet.
DIE 30 MENSCHENRECHTE IN KURZFORM Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei gehalten werden. Artikel 5 Niemand darf der Folter unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat das Recht auf ein gerechtes Verfahren vor einem unparteiischen Gericht. Artikel 11 Jeder hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld gemäß dem Gesetz nicht nachgewiesen ist. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben ausgesetzt werden. Artikel 13 Jeder hat das Recht sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen. Artikel 14 Jeder hat das Recht auf Asyl. Artikel 15 Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Artikel 16 Frauen und Männer haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Artikel 17 Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit. Artikel 20 Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln. Artikel 21 Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt. Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit. Artikel 23 Jeder hat das Recht auf Arbeit. Artikel 24 Jeder hat das Recht auf vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit. Artikel 25 Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl gewährleistet. Artikel 26 Jeder hat das Recht auf Bildung. Artikel 27 Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen. Artikel 28 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung. Artikel 29 Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Artikel 30 Keine Bestimmung der Grundrechte darf dahin ausgelegt werden, dass sie begründet eine Tätigkeit auszuüben, welche die Beseitigung dieser zum Ziel hat.
DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
Was ist das überhaupt und wieso gibt es das? Wir möchten Ihnen einen kleinen, angenehmen Einblick verschaffen und darüber informieren, warum es wichtig ist, diese Rechte für uns alle zu schützen
WIE IST DER STAND HEUTE? Leider ist die AEMR im Jahr 2018 immer noch eine Empfehlung, die von einigen Nationen nicht befolgt werden. Jüngst machte das Schicksal des Journalisten Deniz Yücel Schlagzeilen. Doch die Liste der Menschenrechtsverletzungen, die es nicht in die Presse schaffen, ist lang. Auch wenn viele Nationen die Erklärung in ihrer Gesetzgebung verankert haben, gibt es immer noch einige Regierungen, die regelmäßig Menschenrechtsverletzungen begehen, zulassen oder nicht verfolgen.
WER WACHT ÜBER DIE MENSCHENRECHTE BEI UNS? In Europa überwacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Deren Grundlage basiert auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Präsident ist derzeit der Italiener Guido Raimondi. Mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikan sind alle 47 Mitgliedsstaaten dem EMRK beigetreten.
WELCHE ORGANISATIONEN SETZEN SICH FÜR DAS MENSCHENRECHT EIN?
Hier sind einige Beispiele an Organisationen, die sich für die Rechte der Menschen einsetzen und über aktuelle Themen in der Welt informieren.
MENSCHENRECHT BETRIFFT MICH NICHT, ODER?! Wie Sie vielleicht gelesen haben, begleiten eigentlich alle Punkte der AEMR Ihr komplettes Leben und tragen dazu bei, dass es Ihnen und Ihrem Umfeld gut geht. Auch wenn man eventuell empfindet, dass die Menschenrechtsverletzungen ganz weit weg begangen werden, so sind die Rechte ganz nah bei Ihnen und schützen Sie jeden Tag ganz persönlich. Und damit gilt es für Sie, dieses Recht zu schützen, damit auch zukünftige Generationen davon profitieren.
KANN ICH PERSÖNLICH IM ALLTAG ETWAS ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE BEITRAGEN?
Der Schutz des Menschenrechts liegt nicht nur allein beim Staat, der Polizei oder dem Anwalt für Menschenrecht. Beginnen tut alles bei Ihnen selbst. Sie sind jeden Tag der Anführer Ihrer ganz persönlichen Menschenrechts- bewegung und haben die Möglichkeit, Ihr Umfeld zu beeinflussen. Informieren Sie sich über das Menschenrecht und lassen Sie Ihre Freunde, Verwandten und Kollegen daran teilhaben. Denn wenn man sich ein klein wenig umsieht, erkennt man im täglichen Leben unserer Gesellschaft immer wieder kleine Risse und Sie haben es in der Hand, dass es zu keinem Bruch kommt.
IMPRESSUM PROJEKTLEITER: TIMO WENTZEL POST: MARCUS DYTRICH | FELLOW ENTERTAINMENT | LÖRENSKOGSTRASSE 21 | 85748 GARCHING EMAIL: info@humanwine.de
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Was ist das überhaupt und wieso gibt es das? Wir möchten Ihnen einen kleinen, angenehmen Einblick verschaffen und darüber informieren, warum es wichtig ist, diese Rechte für uns alle zu schützen
MEN-SCHEN-RECHT Substantiv [das] das grundsätzliche Recht des Individuums auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie es in den Verfassungen vieler Staaten verankert ist.
Die AEMR wurde von den Vereinten Nationen verkündet. Sie besteht aus 30 Artikeln und ist eine unverbindliche Empfehlung zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. An sich ist die AEMR also kein verbindliches Gesetz, dass von den Menschen eingeklagt werden kann. Jedoch haben viele Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen diese Empfehlungen in ihren Grundrechten verankert.
AUS WELCHEM GRUND ENTSTAND DIE AEMR? Als während des 2. Weltkrieges die Welt in Schutt und Asche lag, machte man sich auf die Suche nach zukünftigen Werten, die die Welt verbessern sollten. Somit wurde eine 18-köpfige Kommission unter der Leitung der ehemaligen First Lady Eleanor Roosevelts gegründet, um sich diesem Thema anzunehmen. Da der Konflikt des Kalten Krieges bereits so weit voran geschritten war, dass es keine Möglichkeit eines verbindlichen Abkommens gab, entschied man sich stufenweise vorzugehen, in dem man die Menschenrechte zunächst als Empfehlung ausgeben wollte.
DIE 30 MENSCHENRECHTE IN KURZFORM Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei gehalten werden. Artikel 5 Niemand darf der Folter unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat das Recht auf ein gerechtes Verfahren vor einem unparteiischen Gericht.
Artikel 11 Jeder hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld gemäß dem Gesetz nicht nachgewiesen ist. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben ausgesetzt werden. Artikel 13 Jeder hat das Recht sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen. Artikel 14 Jeder hat das Recht auf Asyl. Artikel 15 Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Artikel 16 Frauen und Männer haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Artikel 17 Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit. Artikel 20 Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln.
Artikel 21 Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt. Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit. Artikel 23 Jeder hat das Recht auf Arbeit. Artikel 24 Jeder hat das Recht auf vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit. Artikel 25 Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl gewährleistet. Artikel 26 Jeder hat das Recht auf Bildung. Artikel 27 Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen. Artikel 28 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung. Artikel 29 Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Artikel 30 Keine Bestimmung der Grundrechte darf dahin ausgelegt werden, dass sie begründet eine Tätigkeit auszuüben, welche die Beseitigung dieser zum Ziel hat.
WER WACHT ÜBER DIE MENSCHENRECHTE BEI UNS? In Europa überwacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Deren Grundlage basiert auf der Europäischen Menschen- rechtskonvention (EMRK). Präsident ist derzeit der Italiener Guido Raimondi. Mit Ausnahme von Weissrussland und dem Vatikan sind alle 47 Mitgliedsstaaten dem EMRK beigetreten.
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MENSCHENRECHT BETRIFFT MICH NICHT, ODER?! Wie Sie vielleicht gelesen haben, begleiten eigentlich alle Punkte der AEMR Ihr komplettes Leben und tragen dazu bei, dass es Ihnen und Ihrem Umfeld gut geht. Auch wenn man eventuell empfindet, dass die Menschenrechtsverletzungen ganz weit weg begangen werden, so sind die Rechte ganz nah bei Ihnen und schützen Sie jeden Tag ganz persönlich. Und damit gilt es für Sie, dieses Recht zu schützen, damit auch zukünftige Generationen davon profitieren.
KANN ICH PERSÖNLICH IM ALLTAG ETWAS ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE BEITRAGEN?
Der Schutz des Menschenrechts liegt nicht nur allein beim Staat, der Polizei oder dem Anwalt für Menschenrecht. Beginnen tut alles bei Ihnen selbst. Sie sind jeden Tag der Anführer Ihrer ganz persönlichen Menschenrechtsbewegung und haben die Möglichkeit, Ihr Umfeld zu beeinflussen. Informieren Sie sich über das Menschenrecht und lassen Sie Ihre Freunde, Verwandten und Kollegen daran teilhaben. Denn wenn man sich ein klein wenig umsieht, erkennt man im täglichen Leben unserer Gesellschaft immer wieder kleine Risse und Sie haben es in der Hand, dass es zu keinem Bruch kommt.
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