DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER MENSCHENRECHTE
Was ist das überhaupt und wieso gibt es das?
Wir möchten Ihnen einen kleinen, angenehmen
Einblick verschaffen und darüber informieren,
warum es wichtig ist, diese Rechte für uns alle
zu schützen
MEN-SCHEN-RECHT
Substantiv [das]
das grundsätzliche Recht des Individuums auf
freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie es in
den Verfassungen vieler Staaten verankert ist.
Die
AEMR
wurde
von
den
Vereinten
Nationen
verkündet.
Sie
besteht
aus
30
Artikeln
und
ist
eine
unverbindliche
Empfehlung
zu
den allgemeinen
Grundsätzen
der
Menschenrechte.
An
sich
ist
die
AEMR
also
kein
verbindliches
Gesetz,
dass
von
den
Menschen
eingeklagt
werden
kann.
Jedoch
haben
viele
Mitgliedsstaaten
der
Vereinten
Nationen
diese
Empfehlungen in ihren Grundrechten verankert.
AUS WELCHEM GRUND
ENTSTAND DIE AEMR?
Als
während
des
2.
Weltkrieges
die
Welt
in
Schutt
und
Asche
lag,
machte
man
sich
auf
die
Suche
nach
zukünftigen
Werten,
die
die
Welt
verbessern sollten. Somit wurde eine
18-köpfige
Kommission
unter
der
Leitung
der
ehemaligen
First
Lady
Eleanor
Roosevelts
gegründet,
um
sich
diesem
Thema
anzunehmen.
Da
der
Konflikt
des
Kalten
Krieges
bereits
so
weit
voran
geschritten
war,
dass
es
keine
Möglichkeit
eines
verbindlichen
Abkommens
gab,
entschied
man
sich
stufenweise
vorzugehen,
in
dem
man
die
Menschenrechte
zunächst
als
Empfehlung
ausgeben wollte.
DIE 30
MENSCHENRECHTE
IN KURZFORM
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf Rechte und Freiheiten
ohne irgendeinen Unterschied.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und
Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei gehalten werden.
Artikel 5
Niemand darf der Folter unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig
anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen
Rechtsbehelf.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen oder
des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat das Recht auf ein gerechtes
Verfahren vor einem unparteiischen Gericht.
Artikel 11
Jeder hat das Recht, als unschuldig zu gelten,
solange seine Schuld gemäß dem Gesetz nicht
nachgewiesen ist.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein
Privatleben ausgesetzt werden.
Artikel 13
Jeder hat das Recht sich innerhalb eines
Staates frei zu bewegen.
Artikel 14
Jeder hat das Recht auf Asyl.
Artikel 15
Jeder hat das Recht auf eine
Staatsangehörigkeit.
Artikel 16
Frauen und Männer haben bei der
Eheschließung, während der Ehe und bei
deren Auflösung gleiche
Rechte.
Artikel 17
Niemand darf willkürlich seines Eigentums
beraubt werden.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit.
Artikel 20
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich
zu versammeln.
Artikel 21
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für
die Autorität der öffentlichen Gewalt.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das
Recht auf soziale Sicherheit.
Artikel 23
Jeder hat das Recht auf Arbeit.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf vernünftige
Begrenzung der Arbeitszeit.
Artikel 25
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard,
der Gesundheit und Wohl gewährleistet.
Artikel 26
Jeder hat das Recht auf Bildung.
Artikel 27
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der
Gemeinschaft frei teilzunehmen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und
internationale Ordnung.
Artikel 29
Jeder hat Pflichten gegenüber der
Gemeinschaft.
Artikel 30
Keine Bestimmung der Grundrechte darf dahin
ausgelegt werden, dass sie begründet eine
Tätigkeit auszuüben, welche die Beseitigung
dieser zum Ziel hat.
WER WACHT ÜBER DIE
MENSCHENRECHTE BEI UNS?
In
Europa
überwacht
der
Europäische
Gerichtshof
für
Menschenrechte
in
Straßburg.
Deren
Grundlage
basiert
auf
der
Europäischen
Menschen-
rechtskonvention
(EMRK).
Präsident
ist
derzeit
der
Italiener
Guido
Raimondi.
Mit
Ausnahme
von
Weissrussland
und
dem
Vatikan
sind
alle
47
Mitgliedsstaaten dem EMRK beigetreten.
WELCHE ORGANISATIONEN
SETZEN SICH FÜR DAS
MENSCHENRECHT EIN?
Hier sind einige Beispiele an Organisationen, die
sich für die Rechte der Menschen einsetzen und
über aktuelle Themen in der Welt informieren.
MENSCHENRECHT BETRIFFT
MICH NICHT, ODER?!
Wie
Sie
vielleicht
gelesen
haben,
begleiten
eigentlich
alle
Punkte
der
AEMR
Ihr
komplettes
Leben
und
tragen
dazu
bei,
dass
es
Ihnen
und
Ihrem
Umfeld
gut
geht.
Auch
wenn
man
eventuell
empfindet,
dass
die
Menschenrechtsverletzungen
ganz
weit
weg
begangen
werden,
so
sind
die
Rechte
ganz
nah
bei
Ihnen
und
schützen
Sie
jeden
Tag
ganz
persönlich.
Und
damit
gilt
es
für
Sie,
dieses
Recht
zu
schützen,
damit
auch
zukünftige
Generationen davon profitieren.
KANN ICH PERSÖNLICH IM
ALLTAG ETWAS ZUM SCHUTZ
DER MENSCHENRECHTE
BEITRAGEN?
Der Schutz des Menschenrechts liegt nicht
nur allein beim Staat, der Polizei oder dem
Anwalt für Menschenrecht. Beginnen tut
alles bei Ihnen selbst. Sie sind jeden Tag der
Anführer Ihrer ganz persönlichen
Menschenrechtsbewegung und haben die
Möglichkeit, Ihr Umfeld zu beeinflussen.
Informieren Sie sich über das
Menschenrecht und lassen Sie
Ihre Freunde, Verwandten und
Kollegen daran teilhaben. Denn
wenn man sich ein klein
wenig umsieht, erkennt
man im täglichen Leben
unserer Gesellschaft
immer wieder kleine
Risse und Sie haben
es in der Hand,
dass es zu
keinem Bruch
kommt.
PROJEKTLEITER: TIMO WENTZEL
POST: MARCUS DYTRICH
FELLOW ENTERTAINMENT
LÖRENSKOGSTRASSE 21
85748 GARCHING
EMAIL: info@humanwine.de
IMPRESSUM
10. DEZEMBER 1948
Am 10. Dezember 1948 wurde die
Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte im
Palais de Chaillot in Paris von der
Generalversammlung der Vereinten
Nationen genehmigt und den
Mitgliedstaaten verkündet.